-Gesetzliche Verpflichtung:
Vorsätzliche, fahrlässige Verstöße oder Verzug können nach § 22 (BetrSichV) als Ordnungswidrigkeit bis hin zur Strafbarkeit geahndet werden.
-Rechtssicherheit (u.a. bei Produkthaftung):
Bescheinigung rechtssicherer Kalibrierscheine sowie sicherer, verlässlicher Messdaten durch akkreditierte Laboratorien.
-Kalibrierintervall:
Der rechtssichere, angemessene Kalibrierintervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Für die Beurteilung besteht nach §§ 14-17 (BetrSichV) Dokumentationspflicht!
-Herstellerempfehlung:
Bei hohen Anforderungen an die Messgenauigkeit empfehlen wir ein Kalibrierintervall von 1 Jahr. Wird Ihr Messgerät überwiegend im Laborbetrieb und Innenraumen eingesetzt, dann reicht i.d.R. ein Intervall von 2-3 Jahren.
-Internationale Anerkennung:
Garantierte Standards und Akzeptanz dank DAkkS-zertifiziertem Kalibrierlabor „Einmal geprüft, überall akzeptiert“
-Qualitätssicherung:
Wenn ihr Unternehmen ISO-zertifiziert ist.
Kalibrieren bedeutet das Feststellen und Dokumentieren der Abweichung der Anzeige eines Messgerätes vom richtigen Wert, bzw. der Ausgangsgröße eines Prüfmittels vom Nennwert.
Es wird somit eine Messung durchgeführt, bei der der Prüfling mit den Werten eines genauen und rückgeführten Normals nach einem dokumentierten Verfahren verglichen wird. Ziel ist es Abweichungen zu erkennen und zu dokumentieren.
Liegt die Anzeige eines Messgerätes, bzw. die Ausgangsgröße eines Prüfmittels bei der Kalibrierung außerhalb der zulässigen Toleranzen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Unsere Kalibrierlabore sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiert. Die DAkkS schreibt auf ihrer Website, dass Akkreditierung u.a. Vertrauen, Sicherheit, Handelsfreiheit, und Marktzugänge schafft.
Unsere DAkkS-Kalibrierungen sind auch international anerkannt, da die DAkkS Unterzeichnerin des multilateralen Abkommens mit der ILAC (ILAC-MRA) ist. Dies wird durch die Logos der DAkkS auf unseren Kalibrierscheinen angezeigt.
Justieren ist der Vorgang, bei dem ein Gerät so eingestellt bzw. abgeglichen wird, dass die Messabweichungen vom Sollwert möglichst klein werden und innerhalb der Gerätespezifikationen liegen. Dabei ist Justieren ein Vorgang der das Messgerät bleibend verändert. Dieser Vorgang wird leider oft mit dem umgangssprachlichen „Kalibrieren“ verwechselt.
Diese ist ein Spezialfall der Kalibrierung. Eichpflichtig sind alle Messgeräte, deren Messgenauigkeit im öffentlichen Interesse liegen und die für Abrechnungszwecke in Gebrauch sind, bspw. bei Stromverrechnungszählern, wenn der kWh-Verbrauch einem Kunden in Rechnung gestellt wird.
Die Verantwortung für die Durchführung liegt bei den Landeseichämtern oder staatlich anerkannten Prüfstellen für Elektrizitätszähler, wie bspw. die der Gossen Metrawatt GmbH (Akkreditierung: EBY8).
Die Eichfrist für Zähler beträgt 8 Jahre. Eine Möglichkeit der kosten- und aufwandsschonenden Eichung ist unser Stichprobenverfahren!
Bei einer Mischkalibrierung werden neben akkreditierten Messgrößen weitere, nicht akkreditierte Messgrößen dokumentiert. Diese nicht akkreditierten Messgrößen werden dem DAkkS-Kalibrierschein als Werkskalibrierung im Anhang beigefügt und sind hier absolut zulässig.
Historisch gesehen ist dieser Vorgang vergleichbar mit der „Elle“, die am Portal des Rathauses oder der zentralen Kirche in Stein gehauen oder als geschmiedete Eisenschiene zur Verfügung gestellt wurde:
Quellenangabe : Hans Koberger, Regensburg - Altes Rathaus - Masse - 2016, CC BY-SA 4.0
Die Kaufleute konnten so jederzeit ihren Maßstab mit dem Maß der Stadt vergleichen d.h. rückführen. Heute wird dieser Prozess als Rückführungspyramide dargestellt:
Quellenangabe : GMC-I Service GmbH, 10.12.2021
An der Spitze befinden sich die genauesten Maßverkörperungen (Primärnormale). Diese befinden sich in der Regel bei den nationalen Metrologie-Instituten (in Deutschland: Physikalisch Technische Bundesanstalt = PTB). Die Messunsicherheiten sind hier am kleinsten und auch die Anzahl der durchgeführten Kalibrierungen ist geringer. In der nächsten Stufe befinden sich die akkreditierten Kalibrierlabore. Diese haben etwas höhere Messunsicherheiten; der Kalibrierumfang ist deutlich höher. Diese Kette setzt sich entsprechend weiter nach unten fort.
Allen Kunden, die ein ISO 9000 QS-System eingeführt haben.
Dies gilt insbesondere auch für kleinere Firmen, da die Geräte als Vergleichsstandard für Multimeter und Handkalibratoren verwendet werden können.
Natürlich auch für Kalibrier-Dienstleister. Besonders wertvoll sind sie für alle Endprüfplätze, wo Abgleich- Justier- und Kalibrierarbeiten durchgeführt werden.
Auch Betriebe die den ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen prüfen oder sicherstellen müssen, haben die Sicherheit, dass ihre Prüfmittel, die für die Produktqualität relevant sind, "richtig" messen und auf nationale Normale rückführbar sind.
Sehr oft wird die Frage gestellt, wann die im Vergleich zur DAkkS-Kalibrierung, preisgünstigere Werks-Kalibrierung als Rekalibriermaßnahme ausreichen würde.
Werkskalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, die einer regelmäßigen Prüfmittelüberwachung unterliegen, die Rückführung der dabei verwendeten Normale ist über eine regelmäßige Prüfmittelüberwachung sichergestellt.
Werkskalibrierscheine können als ausreichend angesehen werden, wenn die Kalibriergenauigkeit der Mess- und Prüfmittel zwar wichtig ist, die Einrichtungen aber nicht als Normale dienen.
DAkkS-Kalibrierscheine werden mit Normalen erstellt, deren Rückführungen durch international anerkannte Kalibrierungen (z.B. DAkkS-, Swiss Accreditation-, UKAS- oder CIPM MRA-Laboratorien) durchgeführt wurden. DAkkS-Kalibrierscheine können nur durch Laboratorien ausgestellt werden, die durch die DAkkS akkreditiert sind. Die entsprechenden physikalischen Größen müssen im Akkreditierungsumfang bei der DAkkS für das jeweilige Labor gelistet sein.
Dadurch ist gewährleistet, dass durch regelmäßige Begutachtungen, rückgeführte Normale, genau festgelegte Umgebungsbedingungen sowie speziell unterwiesenes Personal eine hohe Qualität bei der Kalibrierung gegeben ist. Diese kosten- und personalintensiven Maßnahmen ergeben einen höheren Preis, aber auch die nötige Verlässlichkeit bei den Messergebnissen.
Bei der Rekalibrierung von Prüfmitteln, die wiederum als Normale zur Überwachung von weiteren Mess-und Prüfmitteln dienen, ist eine DAkkS-Kalibrierung einem Werkskalibrierschein vorzuziehen.
In unserem Labor sind ebenso alle ISO-Kalibrierungen (Werkskalibrierungen) rückführbar und die Kalibrierverfahren unterscheiden sich meist nicht oder nur geringfügig von den DAkkS-akkreditierten Verfahren. Somit bietet unsere ISO-Kalibrierung Ihnen eine kostengünstigere, dennoch hochwertige Alternative zur DAkkS-Kalibrierung.
Mit Kalibrierintervall ist die Frist zur Wiederholung der Kalibrierung gemeint. Für diese Frist ist der Benutzer verantwortlich. Dabei sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:
Wir empfehlen ein Kalibrierintervall von 1 bis 3 Jahren. Gerne bieten wir auch eine Beratung durch unsere Service-Mitarbeiter an. Auf Wunsch vermerken wir das Datum der nächsten Kalibrierung auf dem Kalibrierschein.
Da uns Qualität und Sicherheit besonders wichtig sind, führen wir standardmäßig und inklusive bei jeder Kalibrierung auch eine 100 % Endprüfung durch.
Dabei wird das Prüfmittel wie ein Neugerät, welches die Produktion des Herstellers verlässt, nach dessen Vorgaben end geprüft.
Der Vorteil liegt darin, dass mehr Fehler gefunden werden können und die Messungen um ein Vielfaches genauer sind. Damit halten Sie den Qualitätsstandard sowie die Lebensdauer Ihres Prüfmittels fortlaufend auf einem sehr hohen Niveau.
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